Gebäudereinigung in Edingen-Neckarhausen
Gebäudereinigung in Edingen-Neckarhausen: Treppenhäuser, Unterhaltsreinigung, Fenster- und Glasreinigung sowie Grund- und Bauendreinigung für die Ortsteile Edingen und Neckarhausen. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches, schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten. Die Streupflicht-Satzung der Gemeinde ist im Plan berücksichtigt.
Gut zu wissen in Edingen-Neckarhausen
- Zeiten für Räumen und Streuen
- Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Danach unverzüglich nachräumen, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. (Gemeinde Edingen-Neckarhausen: Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989)
- Breiten
- Räumbreite in der Regel mindestens 1,5 m, Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m je Hausgrundstück, Randfläche 1,50 m ohne Gehweg. (Gemeinde Edingen-Neckarhausen: Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989)
- Streumittel
- Zum Bestreuen sind Sand, Splitt oder Asche zu verwenden, auftauende Streumittel sind verboten. (Gemeinde Edingen-Neckarhausen: Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989)
Reinigung in zwei Ortsteilen
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen besteht aus den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen im Rhein-Neckar-Kreis, direkt an der Grenze zu Mannheim. Es gibt Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und kleine Gewerbeeinheiten. Hausverwaltungen und Eigentümer aus Mannheim betreuen hier oft Objekte neben ihrem Bestand in der Stadt.
Wir planen Reinigungstermine für mehrere Objekte gemeinsam. Das gilt für Treppenhausreinigung und Unterhaltsreinigung ebenso wie für Fenster und Glas. Nach der Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis, bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich nachvollziehbar ab.
Was die Gemeinde zur Streupflicht vorgibt
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen regelt Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in ihrer Streupflicht-Satzung vom 15. November 1989 (in Kraft seit 1. Januar 1990). Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer wie Mieter und Pächter der angrenzenden Grundstücke. Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, muss unverzüglich und bei Bedarf wiederholt geräumt und gestreut werden, die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Räumbreite beträgt in der Regel mindestens 1,5 m, für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter zu räumen. Ohne Gehweg gilt eine Randfläche von 1,50 m. Auftauende Streumittel sind verboten, verwendet werden Sand, Splitt oder Asche. Reinigung bedeutet auch das Entfernen von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.
Fenster und Glas im Ortsgebiet
Auch Einfamilienhäuser und kleine Praxen mit großen Glasflächen oder Wintergärten sind ein häufiger Anlass: Terrassentüren, Schiebetüren und Dachverglasung sammeln Pollen, Staub und Kalk. Wir reinigen mit dem Reinwasser-Stangensystem und bessern Streifen kostenfrei innerhalb von 24 Stunden nach.
Die Fenster- und Glasreinigung gibt es einmalig oder im Turnus. Für Hausverwaltungen kombinieren wir sie mit der Treppenhausreinigung. Fragen zum Ablauf beantworten wir in der Anfrage oder telefonisch unter (0 62 24) 1602906.
Für Hausverwaltungen mit Beständen in beiden Ortsteilen lohnt sich eine gemeinsame Tourenplanung: Treppenhäuser in Edingen und Neckarhausen werden am selben Tag gereinigt, der Aufwand bleibt überschaubar und die Abrechnung bleibt übersichtlich.
Ortsteile, in denen wir arbeiten
Edingen · Neckarhausen