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QuadratglanzGebäudereinigung in Mannheim

Gebäudereinigung in Hockenheim

Gebäudereinigung in Hockenheim: Treppenhäuser, Unterhaltsreinigung, Fenster- und Glasreinigung sowie Grund- und Bauendreinigung für Wohnanlagen, Läden und Gewerbe. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Die örtliche Streupflicht-Satzung ist in jedem Plan berücksichtigt.

Gut zu wissen in Hockenheim

Zeiten für Räumen und Streuen
Werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut. Bei neuem Schnee oder Glätte unverzüglich nachräumen, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (Stand 27.09.2001))
Breiten
Räumbreite in der Regel mindestens 1,20 m, Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m je Hausgrundstück. Ohne Gehweg gilt eine Randfläche von 1,50 m. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (Stand 27.09.2001))
Streumittel
Abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (Stand 27.09.2001))

Reinigung in Hockenheim: Wohnanlagen, Läden, Gewerbe

Hockenheim ist Große Kreisstadt im Rhein-Neckar-Kreis. Für Hausverwaltungen, WEGs und Gewerbetreibende ergibt sich die übliche Mischung: Mehrfamilienhäuser mit Treppenhäusern, Läden in der Innenstadt und Gewerbeflächen. Die Reinigung folgt immer dem gleichen Prinzip: Besichtigung, Leistungsverzeichnis, schriftliches Angebot, fester Plan.

Wer mehrere Objekte in Hockenheim und Mannheim betreut, profitiert von einem gemeinsamen Ansprechpartner. Gleiche Abläufe, gleiches Abrechnungsformat, eine Rechnung pro Monat bei Daueraufträgen. Bei einmaligen Anlässen wie Umbau oder Auszug nutzen Sie die Grund- und Bauendreinigung.

Streupflicht-Satzung der Stadt Hockenheim

Die Stadt Hockenheim hat die Pflichten der Straßenanlieger in einer Streupflicht-Satzung festgelegt (vom 14.12.1989, zuletzt geändert 27.09.2001, in Kraft seit 1. Januar 2002). Anlieger sind Eigentümer und Besitzer, etwa Mieter und Pächter, von Grundstücken an einer Straße. Sie müssen Gehwege reinigen, bei Schneeanhäufungen räumen und bei Schnee- und Eisglätte bestreuen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Danach ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. Geräumt wird in der Regel auf mindestens 1,20 m Breite, für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter zu räumen. Gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt eine Randfläche von 1,50 m. Auftauende Streumittel sind verboten.

Glas, Schaufenster und Winterplan

Für Läden und Gewerbe in Hockenheim sind Schaufenster und Eingangsbereiche das Aushängeschild. Wir reinigen sie nach festem Plan außerhalb der Öffnungszeiten und bessern bei Streifen kostenfrei innerhalb von 24 Stunden nach. Hinweise zur Häufigkeit finden Sie im Ratgeber Fenster- und Glasreinigung.

Wer einen Reinigungs- und Winterplan für eine Anlage aufstellt, sollte die Hockenheimer Uhrzeiten dort ausdrücklich nennen. Welche Leistungen für Ihr Objekt in Frage kommen, entscheidet die Besichtigung. Anfragen laufen über das Formular unter Anfrage.

Gerade bei Läden und Gewerbe lohnt es sich, Reinigungszeiten, Winterpflichten und Zugänge in einem einzigen Plan zu bündeln, damit es keine Lücken zwischen Dienstleistern gibt. Auch kleinere Objekte wie Praxisflure oder Hauseingänge lassen sich so organisieren.

Fragen aus Hockenheim

Bis wann endet die Streupflicht in Hockenheim abends?

Nach der Streupflicht-Satzung endet die Pflicht um 21.00 Uhr.

Dürfen Anlieger in Hockenheim Salz streuen?

Nein. Auftauende Streumittel sind nach der Satzung verboten, zu verwenden sind Sand, Splitt oder Asche.

Was wir in Hockenheim übernehmen

Weitere Orte im Einsatzgebiet

Neben Mannheim reinigen wir in den Nachbarorten im Rhein-Neckar-Raum. Jede Ortsseite nennt die örtlichen Regeln, die für die Pflege von Gehwegen und Gebäuden gelten, mit Quelle der Gemeinde.

Gebäudereinigung in Hockenheim anfragen

Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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