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QuadratglanzGebäudereinigung in Mannheim

Unterhaltsreinigung in Mannheim: Leistungsverzeichnis und Turnus richtig festlegen

Stand: November 2026

Ein Leistungsverzeichnis legt fest, was in welchem Turnus gereinigt wird. Es ist die Grundlage für Angebot, Kontrolle und Abrechnung. Wer es sauber aufbaut, vergleicht Angebote fair und vermeidet Streit um Leistungen, die nie vereinbart waren. Dieser Ratgeber zeigt in vier Schritten, wie Sie Flächen, Aufgaben, Turnus und Kontrolle festlegen, mit Beispiel aus einem Mannheimer Altbau.

Warum das Verzeichnis wichtiger ist als der Preis

Zwei Angebote zur Unterhaltsreinigung können beide „99 Euro im Monat“ kosten und trotzdem völlig Verschiedenes meinen: einmal Treppenhaus gewischt, einmal Treppenhaus plus Handläufe, Fensterbänke und Briefkästen. Ohne Leistungsverzeichnis lässt sich das nicht vergleichen. Außerdem fehlt der Maßstab, wenn später etwas beanstandet wird.

Ein gutes Verzeichnis beantwortet drei Fragen: Welche Fläche? Welche Aufgabe? Wie oft? Alles Weitere, also Zeitfenster, Material und Abrechnung, ergänzt diese drei Punkte.

Schritt 1: Flächen aufnehmen

Gehen Sie das Gebäude einmal von der Haustür bis zum Keller durch und notieren Sie jede Fläche mit Bodenart und Größe: Eingang, Treppenhaus, Podeste, Flure, Kellergang, Waschküche, Aufzug, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, Glasflächen. In Mannheimer Altbauten stecken Überraschungen: Hofdurchfahrten, zweite Treppenhäuser für Hinterhäuser, Läden mit eigenem Eingang und gemeinsamer Treppe. Die Bodenart ist wichtig, weil Naturstein, Terrazzo, PVC und Fliese verschiedene Mittel brauchen.

Bei der kostenlosen Besichtigung nehmen wir diese Flächen mit auf. Je genauer die Liste, desto genauer das Angebot.

Schritt 2: Aufgaben und Turnus je Fläche

Jede Fläche bekommt Aufgaben, jede Aufgabe einen Turnus. Als Orientierung für die Praxis, nicht als Norm:

  • Täglich oder mehrmals pro Woche: Böden in stark genutzten Eingangsbereichen, Sanitärräume, Abfallbehälter leeren, Küchenzeilen in Gemeinschaftsbereichen.
  • Wöchentlich: Treppenhaus wischen, Handläufe und Türgriffe reinigen, Briefkästen abwischen, Fußmatten ausklopfen.
  • Monatlich: Fensterbänke, Lampen, Spinnweben an Decken, Glasflächen innen.
  • Vierteljährlich oder halbjährlich: Fenster außen, Wandflächen im Eingang, Teppichreinigung.
  • Jährlich: Grundreinigung der Böden, Reinigung von Leuchten, Sonderflächen.

Die Rhythmen hängen von Nutzung, Lage und Bodenart ab. Ein Eingang an einer stark befahrenen Straße verschmutzt schneller als ein Hofeingang, ein Laden im Erdgeschoss bringt mehr Schmutz ins Haus. Passen Sie den Turnus an das Haus an, nicht an eine Tabelle.

Schritt 3: Zeit, Zugang, Material

Legen Sie fest, wann gereinigt wird. Bei Wohnhäusern genügen feste Wochentage, bei Läden und Praxen sind Zeitfenster vor Öffnung oder nach Feierabend sinnvoll. Halten Sie den Zugang schriftlich fest: Wer hat den Schlüssel, wie öffnet sich die Tür, wer ist Ansprechperson? In den Quadraten der Innenstadt lohnt außerdem die Frage, wo der Einsatzwagen halten kann.

Klären Sie auch, wer Verbrauchsmaterial stellt: Seife, Papier, Müllbeutel. Steht das nicht im Verzeichnis, gibt es später Diskussionen.

Schritt 4: Kontrolle, Abrechnung, Anpassung

Ein Verzeichnis ist nur so gut wie seine Kontrolle. Sinnvoll ist eine Stichprobenkontrolle: Der Auftragnehmer prüft regelmäßig, ob die Aufgaben erfüllt sind, und bessert nach. Die Abrechnung sollte nachvollziehbar sein, bei Daueraufträgen monatlich, mit Aufstellung der Leistungen.

Jedes Gebäude verändert sich: ein neuer Laden, ein Umbau, andere Öffnungszeiten. Verabreden Sie deshalb, dass das Verzeichnis angepasst werden darf und Änderungen schriftlich bestätigt werden.

Was es kostet und wer es zahlt

Der Branchenmindestlohn liegt seit 01.01.2026 bei 15,00 Euro je Stunde (Lohngruppe 1, Innen- und Unterhaltsreinigung), der Verrechnungssatz liegt darüber. Richtwerte und Quellen stehen unter Kosten. Bei Mietshäusern können Kosten der Hausreinigung nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten gehören. Umgelegt werden darf aber nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Beispiel: Altbau in der Neckarstadt

Ein Beispiel zur Veranschaulichung, keine Preisangabe: Ein fünfgeschossiges Haus mit zwei Aufgängen, Natursteintreppen, Kellergang und Laden im Erdgeschoss. Das Verzeichnis könnte so aussehen. Aufgang 1 und 2: Treppen und Podeste wöchentlich nass wischen, Handläufe und Türgriffe wöchentlich, Briefkästen wöchentlich abwischen, Fensterbänke monatlich, Treppenhausfenster halbjährlich. Kellergang: monatlich kehren und wischen. Eingang mit Laden: zweimal pro Woche, weil hier der meiste Schmutz anfällt. Schaufenster des Ladens: nicht im Hausplan, sondern als eigene Position mit dem Ladeninhaber.

So bleibt klar, wer was zahlt. Die Hausverwaltung rechnet die Treppenhausreinigung auf die Mieter um, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Der Laden trägt seine eigene Position. Beides lässt sich in einem Auftrag bündeln, die Abrechnung bleibt aber getrennt.

Typische Fehler

Häufig fehlen Bodenarten und Größen, der Turnus steht nur pauschal („regelmäßig“), Fenster und Lampen sind nicht erwähnt oder der Zugang ist nicht geregelt. Auch Ausschlüsse sollten im Verzeichnis stehen: Was gehört nicht dazu, etwa Küchentechnik oder Spezialreinigung? Je klarer, desto weniger Rückfragen.

Zum Weiterlesen: Unterhaltsreinigung und Treppenhausreinigung. Für ein Angebot nutzen Sie die Anfrage.

Quellen

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